Das oder die Raclette kommt ursprünglich aus dem Wallis, und ist der Überlieferung nach über 400 Jahre alt. Die ersten schriftlichen Hinweise finden sich im frühen 19. Jahrhundert. 1812 erwähnt Dr. H. Schiner in seiner Beschreibung des Departements Simplon eine Tradition im Val d‘Anniviers, wonach üppige Festmahle mit Bratkäse („fromage rôti“) begonnen und beendet werden. Andere Autoren berichten über Abende vor dem Alpabgang im Val d’Anniviers: „Einige Hirten sitzen ... um ein Feuer herum und überwachen einen viertelgrossen Käselaib, den sie der Glut des Feuers ausgesetzt haben. Sobald der Käse zu schmelzen beginnt, nimmt einer ein ... Messer, schabt eine geschmolzene Scheibe vom Käselaib und streicht ihn auf ein Stück Brot.“ (V. Tissot, 1888). Erst zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde der „Bratkäse“ einer breiteren Öffentlichkeit bekannt gemacht. Anlässlich der kantonalen Ausstellung von 1909 sollten die besten einheimische Weine dargeboten und mit „Bratkäse“ begleitet werden. Zu diesem Zweck wurde der Name „Raclette“ aus der Taufe gehoben. Dabei stand das französische Wort „racler“, zu Deutsch schaben, Pate, entsprechend der heute noch im Wallis und in der Gastronomie typischen Zubereitungsart.

Namensschutz
In der Schweiz sollte der Raclettekäse als Herkunftsbezeichnung (Appellation d’Origine Contrôlée, AOC) rechtlich geschützt werden – da das Raclette eine typische Walliser Speise sei, dürfe der Käse nur dann als „Raclettekäse“ verkauft werden, wenn er im Wallis hergestellt wurde. Dies stiess auf einige Kritik: Zum Einen wird die grosse Mehrheit des schweizerischen Raclettekäses – einschliesslich des von den Schweizer Grossverteilern wie Migros oder Coop angebotenen Käses – gar nicht im Wallis hergestellt; so wurden z. B. 2005 rund 11 000 Tonnen Schweizer, aber nur 2000 Tonnen Walliser Raclettekäse hergestellt. Zum Anderen wird der typische Walliser Raclettekäse aus nicht pasteurisierter Rohmilch hergestellt. Damit Rohmilchkäse aber ohne gesundheitliche Bedenken verzehrt werden kann und einen vollen Geschmack entwickelt, dürfen die Milchkühe nicht mit Silagefutter ernährt und müssen daher über den Winter mit Heu versorgt werden. Heu benötigt jedoch mehr Lagervolumen als Silo-Futter und wird deshalb nur noch von wenigen Bauern im Winter verfüttert. Im Juni 2006 entschied die Rekurskommission des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements, der Begriff bezeichne ursprünglich nur ein Gericht und nicht den Käse selbst und sei somit nicht schützenswert.
Im November 2007 entschied das Schweizerische Bundesgericht, Raclette sei ein Gericht, aber keine schutzwürdige Ursprungsbezeichnung. Der Name „Raclette“ für einen Käse ist daher frei verwendbar. Allerdings verfügte das Bundesgericht auch, der im Wallis hergestellte Käse solle den Herkunftsschutz „Raclette du Valais AOC“ erhalten.